Urteile des Bundesgerichtshofes sind in der Mehrzahl der Fälle für Online-Händler keine gute Nachricht. Insbesondere wenn es um Werbemöglichkeiten geht. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Denn nach einer aktuellen Entscheidung kann eine Einwilligung eines Kunden gleich für mehrere Kommunikationskänale genutzt werden, ohne dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Eine gute Nachricht für geplante Werbemaßnahmen.
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danke für deine Nachfrage. Zu der Thematik "Direktwerbung" hat sich der BGH nicht geäußert. D.h. es gilt bei dieser, dass diese unter den engen Voraussetzungen ohne Einwilligung möglich ist. Falls du dich weiter belesen willst, haben wir dazu auch ein Hinweisblatt: haendlerbund.de/.../....
Viele Grüße
die Redaktion
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Vielen Dank!
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