Verbraucherschützer hatten den Online-Supermarkt Bringmeister vor Gericht gebracht, weil das Unternehmen seinen Informationspflichten gegenüber den Kunden nicht umfassend nachgegangen sein soll. Nun hat das Kammergericht Berlin das Urteil gefällt.
Der Berliner Online-Supermarkt Bringmeister ist nicht transparent genug und hat seine Informationspflichten gegenüber den Kunden in der Vergangenheit nicht ausreichend erfüllt. Zu dieser Entscheidung kam das Kammergericht Berlin in seiner Entscheidung vom 23.01.2018.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv). Er warf dem Tochterunternehmen von Edeka vor, die Kunden im Rahmen des Einkaufs nicht ausreichend informiert zu haben.
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