Der Umstand, dass Facebook die gesammelten Kundendaten seiner Unternehmenstochter WhatsApp nicht nutzen darf, dürfte den Konzern sehr ärgern. Doch ein hiesiges Gericht hat dies nun noch einmal bekräftigt.
Facebook bleibt es auch weiterhin untersagt, die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer auszuwerten und für eigene Zwecke (zum Beispiel passgenaue Werbung etc.) zu verwenden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg nun in einem vorläufigen Urteil bekräftigt. „Die Zustimmung der Anwender zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien entspreche wohl nicht den deutschen Datenschutzvorschriften, meint Hamburgische Oberverwaltungsgericht“ nach Angaben von Heise.
Das Oberverwaltungsgericht schließt sich damit einem vorherigen Urteil an, welches das Verwaltungsgericht Hamburg bereits 2017 gefällt hatte. Damals folge das Gericht der kritischen Stimme des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der im Rahmen einer Anordnung gegen den Austausch von Daten zwischen Facebook und WhatsApp vorgegangen war (wir berichteten).
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