Die deutschen Gerichte bestätigten in den letzten Jahren immer wieder den Schutz der Anonymität von Autoren auf Online-Bewertungsportalen und entschieden, dass ein zu Unrecht schlecht Bewerteter nicht einmal einen Auskunftsanspruch gegen den Betreiber einer Online-Bewertungsplattform hat. Besonders die Ärztinnen und Ärzte fürchten um ihren guten Ruf. Der Bundesgerichtshof setzte heute jedoch wieder ein Signal – und entschied für eine Löschung von kommerziellen Portalen.
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