Die Versand-Apotheke DocMorris muss ihren Apothekenautomaten in Hüffenhardt wieder abbauen. Das Landgericht in Mosbach erklärte die Anlage für rechtswidrig.
Der Apothekenautomat, den die Versandapotheke DocMorris im Örtchen Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) aufgestellt hat, ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht in Mosbach (Baden-Württemberg) am Donnerstag entschieden. Das Gericht hat DocMorris sowie der Mieterin der Räume den Betrieb der Anlage verboten, meldet das Handelsblatt. Das LG urteilte, dass der Automat gegen das Arzneimittelgesetz verstoße und zudem wettbewerbswidrig sei. Geklagt hatten ein Versandapotheker aus Deutschland, drei regionale Apotheken sowie ein Landesverband.
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