Eine falsche oder negative Bewertung bei Google kann für Händler eine sehr unangenehme Sache sein. Potenzielle Kunden informieren sich und könnten diese ernst nehmen. Doch ist diese falsch und Google wurde zu einer Überprüfung und Löschung aufgefordert, kann der Geschädigte einen Anspruch auf Löschung gegenüber Google haben. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.
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Das ist das lustige "Gesetzeraten".
Viele Richter sind mit der Internetthemati k auch nicht vertraut.
Oder um es mit der Bundesmutti zu sagen:
Das ist alles Neuland....
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