Dürfen sie oder dürfen sie nicht? – Der Sportartikelhersteller Asics wollte es Online-Händlern verbieten, die eigenen Produkte über Preissuchmaschinen im Internet anzubieten. Doch der Bundesgerichthof ist nun dazwischengegrätscht.
Für Online-Händler, die Produkte des Markenherstellers Asics verkaufen, gibt es eine gute Nachricht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, sich nicht mit einer Beschwerde von Asics zu beschäftigen. Wie W&V schreibt, folgt der BGH mit diesem Entschluss auch der Meinung des Bundeskartellamtes.
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vielen Dank für die Frage. Zur Beantwortung möchten wir Bezug nehmen auf die letzte Entscheidung des EuGH, nachdem Vertriebsbeschr änkungen generell zulässig sind. Es ist daher unter bestimmten Voraussetzungen möglich, nur den Verkauf von Amazon direkt zu gestatten, den Verkauf über Marketplace jedoch zu verbieten. onlinehaendler-news.de/.../...
Viele Grüße!
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