Angebot und Annahme
Jeder Vertrag kommt durch ein Angebot und eine Annahme zustande. Bei Sofortkauf-Aktionen der Plattform Ebay stellt dies das Angebot des Verkäufers dar, was ein potenzieller Käufer mit der Bestätigung des Buttons annehmen kann. Daher lag nach Ansicht des LG München zwar grundsätzlich auch ein Vertrag vor. Egal, ob der Verkäufer die Angebotsvarianten vertauscht hatte oder nicht. Jedoch wurde der Vertrag durch den Verkäufer erfolgreich angefochten, da ein sog. Erklärungsirrtum vorlag.
Dieser kann vorliegen, wenn die objektive Handlung mit der gewollten Handlung nicht übereinstimmt. Der Händler hatte in diesem Fall aus Versehen die falsche Variante eingestellt und konnte nach Ansicht der Gerichte daher erfolgreich den Vertrag anfechten. Dies wurde nach Ansicht der Gerichte dadurch hervorgerufen, dass die entsprechenden Eingabefelder eng neben- oder übereinander liegen und Ebay häufig die genaue Gestaltung ändert. So sei nach Meinung der Gerichte durchaus eine Verwechslung möglich.
Kommentar schreiben
Antworten
Ebay sagte aus, die hätten einen automatisierten Screenschot von meinen Auktionseinstel lungen und ich MÜßTE meinen Wagen wegen dem Fehler für 1 Euro weggeben. Danke auch.
Ihre Antwort schreiben