Händler, die irrtümlich anstelle der beabsichtigen Auktion die Ware zu einem Sofortpreisverkauf von einem Euro auf der Plattform Ebay verkaufen, haben nach der Entscheidung des Amtsgericht München einen Anfechtungsgrund. Damit können sie den Vertrag wirksam auflösen.
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Ebay sagte aus, die hätten einen automatisierten Screenschot von meinen Auktionseinstel lungen und ich MÜßTE meinen Wagen wegen dem Fehler für 1 Euro weggeben. Danke auch.
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