Abmahnungen wegen unberechtigter Fotoverwendung selten
Fazit der (neuesten) Rechtsprechung ist also, dass sich Marketplace-Händler auch Artikelfotos, die sie nicht selbst in den Angeboten einblenden und hochladen, zu eigen machen. Dies gelte auch für Amazon-Händler, die sich lediglich an bestehende Angebote anhängen (Landgericht Berlin, Beschluss vom 04.01.2018, Az.: 15 O 1/18).
Auch wenn diese Rechtsprechung das Geschäftsmodell des Handelns bei Amazon in Frage stellt, derartige Abmahnungen und Gerichtsverfahren halten sich bisher in Grenzen und fallen im Vergleich zu anderen Abmahngründen, beispielsweise einem fehlenden OS-Link, nicht ins Gewicht. Das wird hoffentlich auch in Zukunft so bleiben, denn um einen Rechtsverstoß, etwa einen Bilderklau, zu ahnden, bedarf es nicht zwangsläufig teurer Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren. Die faire und kostengünstigere, wenn langfristig nicht automatisch bessere Lösung ist folgende: Seit Jahren steht den Betroffenen bei Amazon frei, berechtigte Rechtsverstöße über das Amazon-eigene Beschwerde-Tool einzureichen.
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Amazon hält dem Ersteller der Produktseite ganz klar die einzigen Schreibrechte vor! Sollten also Fehler in den Bildern oder Beschreibungen auftreten, die geltendes Recht verletzten, ist der Verantwortliche dafür sehr schnell ausgemacht.
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vollkommen richtig, dass auch Amazon haften muss, wenn gegen Werbegesetze oder Urheberrechte verstoßen wird. Es kommt also tatsächlich hin und wieder vor, dass auch Amazon selbst abgemahnt wird.
Beispielsweise haben wir über diese Abmahnung berichtet: onlinehaendler-news.de/.../...
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Wenn der Plattformbetrei ber selber, also in dem Fall Amazon, sich an Angebote anhängt, unterliegt er doch "sicherlich" den gleichen Kontrollpflicht en, Bildrechten, Angaben etc., wie jeder andere, normale Händler auch?
Oder greifen hier wieder "hauseigene" Amazongesetze, die durch dubiose AGB-Spielregeln ausgehebelt legalisiert werden und Amazon aus der Haftung nehmen.
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Ich fordere jeder Richter sollte im Quartal einen Arbeitstag in einem Bereich arbeiten in denen er urteilt.
Dann verstehen diese abgehoben Damen und Herren vielleicht welche hirnrissigen Urteile sie fällen.
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www.it-recht-kanzlei.de/.../
Immerhin ein OLG.
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Täglich, wöchentlich, monatlich - welche Vorstellungen haben diese Leute ?
Die Urteile der Richter völlig an der Realität vorbei ...
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Zitat:
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