Vertragsrücktritt, Rechnungsgebühr und neun weitere Klauseln
Neben der unwirksamen Rechtswahlklausel wurden weitere Klauseln verboten, durch die Verbraucher benachteiligt wurden. So verlangten die AGB, dass der Rücktritt vom Vertrag nur in Textform und daher schriftlich zu erfolgen konnte. Dies verstößt jedoch gegen das bestehende Recht in Österreich. Weiterhin wurde die Gebührenerhebung für die Rechnungsart „Zahlung auf Rechnung” in Höhe von 1,50 Euro durch das Gericht als unzulässiges Entgelt für die Nutzung bestimmter Zahlungsinstrumente eingestuft. Ebenfalls untersagte der OGH die Bestimmung, dass Kunden dem Unternehmen „uneingeschränkte Rechte“ an Inhalten, etwa Kundenrezensionen, einräumten, die sie auf der Amazon-Website „einstellten“.
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zu einen längst fälligen Musterprozeß gibt´s leider keine Antwort
und genauso wenig zu diesen weiteren Kniefall vor Ebay !
siehe Ebay-PDF - schon mit falschen Datum - und welcher Zwischen- /Großhändler hat schon wirklich die Rechte an den Bildern oder gar die Lizenz zur Weitergabe ???
oder welcher Hersteller wird die an einen kleine Händler weitergeben - wenn die dann sowieso bei Ebay landen - zur freien Verfügung ????
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vielen Dank für deine Nachricht. Die "uneingeschränk ten Rechte" wurden verboten, da die Klausel unklar und intransparent war. Sie erfasste nicht explizit Bildrechte, hätte dieser durch ihre unklare Formulierung aber auch ohne Weiteres erfasst. Aber auch alle weiteren Inhalte wären damit ebenfalls erfasst worden, die ein Kunde einstellt. Da dies aber nicht klar war und die Richter dies grob benachteiligend fanden, habe sie diese verboten. Tut uns leid dass wir nicht alle aufgezählt haben, da aber nach österreichische m Recht beurteilt wurde, wollten wir auch nicht den Rahmen sprengen. Dafür hatten wir allen weiter Interessierten, den Link zum vollständigen Urteil angefügt.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Ob Amazon oder Ebay, in Deutschland wird sich kein einziger Händlerverein mit denen anlegen, da überall deren Lobbyisten mit drinstecken. Österreich hat es richtig gemacht. Für DE bleibt es Wunschdenken.
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Amazon muss in Österreich AGB ändern !
help.orf.at/stories/2888677/
unten dann das Urteil:
www.ris.bka.gv.at/.../
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besonders die "uneingeschränk ten Rechte" sind damit auch zufällig die Bildrechte gemeint ?
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Eure gestrige Mitteilung zu den Bildrechten auf Ebay - war ja ein Armutszeugnis der besonderen Güte !
da wird sich auf das Skandalöse Urteil des OLG Köln bezogen - die ja diesen Bilder /Datenklau bei Amazon absegneten und da Ebay ja fast den selben Wortlaut verwendet sei das dann damit - "wie in Stein gemeißelt" !?
Danke für die PDF um meine Lieferanten zu bitten - die Bildrechte unterzulizensie ren ???
nur allein schon das Datum ist vollkommen falsch !
wenn Ihr es noch nicht mitbekommen habt - Ebay hat die Frist um 3 Monate verlängert - bis man der Erpressung zustimmt oder rausgeschmissen wird.
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und das nach euern Wortlaut nur ein Musterprozeß endgültige Wahrheiten bringen würde - na was hindert euch daran ?
wird doch wohl jemand beim Händlerbund einen Ebay-Shop haben - oder soll ich meinen zur Verfügung stellen ???
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der EuGH hat eine Rechtswahl für Verbraucher entgegen den Amazon-AGBs bestätigt (Urteil vom 14.12. 2017 - 2Ob155/16g). Das bedeutet aber auch, dass die Schlitzohren von Paypal und Ebay diese Rechtswahl einräumen müssen und nicht auf Luxemburg oder England abstellen dürfen.
Sieht der Händlerbund das auch so ???
Dann wären die Klagen gegen diese Firmen sehr viel einfacher, aber leider nur für Verbraucher, aber ein kleiner Fortschritt.
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