1. Ab 01.02.2017 – Neue Hinweispflichten für Webseitenbetreiber
2. Der Bundesgerichtshof und der Online-Handel...
3. Rückgaberichtlinien, Kontrollpflichten und Dubletten bei Amazon
4. Kundenbewertungen im Online-Handel
5. Bio-Lebensmittel nur von zertifizierten Händlern
6. Verkauf auf Plattformen darf verboten werden
Schon unser Ausblick ins neue Jahr zeigte, dass 2018 (mal wieder) kein Zuckerschlecken wird. Im kommenden Jahr wird die DSGVO alles andere in den Schatten stellen. Kein Grund, nicht zurückzublicken und die Meilensteine aus dem Jahr 2017 noch einmal Revue passieren zu lassen.
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