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Grundsatzentscheidung: EuGH stellt Uber mit Taxi-Diensten gleich

Veröffentlicht: 20.12.2017
imgAktualisierung: 20.12.2017
Geschrieben von: Michael Pohlgeers
Lesezeit: ca. 2 Min.
20.12.2017
img 20.12.2017
ca. 2 Min.
Uber kann in Europa nicht zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren. Das hat der EuGH in einer Grundsatzentscheidung festgelegt.


Uber wird in Europa nie wieder zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Dienst als Verkehrsdienstleistung eingestuft und damit mit Taxi-Diensten gleichgesetzt.

Uber-App
© Jirapong Manustrong / Shutterstock.com 

Uber muss in Europa künftig als Taxi-Dienst reguliert werden. Das hat der EuGH dem Handelsblatt zufolge in einer Grundsatzentscheidung festgehalten. Der höchste Gerichtshof der EU hat damit eine Rückkehr zum ursprünglichen Geschäftsmodell für Uber unmöglich gemacht. Das Unternehmen darf damit keine Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur mehr vermitteln.

Der Dienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrgäste beförderten, wurde von Uber nach rechtlichen Problemen quasi europaweit eingestellt. Die Entscheidung des EuGH ging aus einem Verfahren hervor, bei dem ein spanisches Taxi-Unternehmen gegen UberPop vorging. Uber arbeitet derzeit mit Fahrern zusammen, die über einen Beförderungsschein verfügen. Auch mit Taxi-Unternehmen kooperiert der Fahrdienst-Vermittler.

Präzedenzfall für andere Unternehmen?

„Die Dienstleistung, die Uber bei der Vermittlung von Fahrten zwischen Privatpersonen als Fahrern und Fahrgästen bietet, wird durch Transportunternehmen abgedeckt“, so der EuGH laut The Verge. Die 28 EU-Staaten können deshalb „die Bedingungen für die Bereitstellung dieses Services regulieren“.

Wie das US-Magazin berichtet, hatte Uber argumentiert, dass das Unternehmen lediglich eine Technologie-Plattform sei, die unabhängige Fahrer mit Fahrgästen verbinde. Durch die Grundsatzentscheidung werde Uber auch dazu gezwungen, seine Fahrer nicht mehr als so unabhängig, sondern mehr wie Angestellte zu behandeln. Die EuGH-Entscheidung könne zudem einen Präzedenzfall für andere Unternehmen wie Foodora oder Deliveroo darstellen.

Veröffentlicht: 20.12.2017
img Letzte Aktualisierung: 20.12.2017
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Michael Pohlgeers

Michael Pohlgeers

Micha beobachtet politische Entwicklungen und Marktplatz-Dynamiken. Seine Themen: Teamführung, Plattformen und alles, was den Handel bewegt.

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