„19 % MwSt geschenkt auf Möbel, Küchen und Matratzen +5 % Extrarabatt“, ein verlockendes Angebot, wenn man bedenkt, dass Matratzen und Möbel viele Hundert, oft sogar mehrere Tausend Euro kosten können. Leider ist die Offerte gar nicht so anziehend, wie es scheint, denn nach einer näheren Recherche im Internet fanden sich zahlreiche Ausnahmen.
Die Werbung mit „19 % MwSt geschenkt“ ist keine neue Erfindung und wurde zuvor schon von vielen großen Einzelhändlern betrieben. Ob tatsächlich eine Mehrwertsteuer abgezogen wurde oder die Offerte nur ein Lockangebot war, wurde dabei schon das ein oder andere Mal angezweifelt. Aktuell stand diese Art der Werbung eines Möbelhauses wieder auf dem Prüfstand.
Kommentar schreiben