Die Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen ist inzwischen auch ein Anlaufpunkt für gewerbliche Händler geworden. Kosten für Verkaufsanzeigen sind gering und die Reichweite hoch. Klar, dass auch Abmahner nicht ewig davor scheuen, hier tätig zu werden. Jedoch bisher ohne Erfolg, wie auch in einem aktuellen Fall das Oberlandesgericht Brandenburg im Fall von Informationspflichten entschieden hat.
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Beispiel (eigene Erfahrung, als ich mal mein Auto Chiptunen lassen wollte): Das Angebot des "Dienstleisters " (im Wesentlichen ging es um die "Überlassung" ;) der entsprechenden Tools) wurde entfernt (hatte ihn dann nochmal angeschrieben, Daten waren bereits ausgetauscht) mit dem Hinweis, dass eine Vermietung/ein Verleih bereits gewerbliches Handeln darstellen würde - was bei genauerer Betrachtung Unsinn ist, da es sich klar um eine gelegentliche, private Vermietung handelte.
Lange Rede, kurzer Sinn: Auf der einen Seite redet man sich damit raus, dass dort veröffentlichte Anzeigen kein Angebot darstellen - auf der anderen, dass bestimmte Anzeigen nur von gewerblichen Anbietern eingestellt werden können die dann trotzdem, "Märchensteuer" ahoi, privat agieren können.
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