Der Markenstreit um „Black Friday“ hält an. Nachdem ein Marktteilnehmer nun verkündete, dass die eingetragene Wortmarke keinen Bestand habe, erwirkte die Black Friday GmbH eine einstweilige Verfügung gegen diese Pressemeldung.
Der Black Friday sorgt in Deutschland auch in diesem Jahr wieder für zahlreiche Streitigkeiten. Der aus den USA stammende traditionelle Shopping-Tag wird auch hierzulande immer präsenter, doch nicht jeder Händler darf mit dem Begriff werben. Die Black Friday GmbH besitzt die Markennutzungsrechte an dem Begriff in Deutschland und hat nun vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen einen Marktteilnehmer erwirkt, wie das Unternehmen mitteilt.
Offizielle Gerichtsdokumente zu der einstweiligen Verfügung liegen zwar nicht vor, Hintergrund sei aber eine „irreführende Pressemeldung“ des Wettbewerbers gewesen. In dieser habe er der Black Friday GmbH zufolge behauptet, dass die eingetragene Marke in Deutschland keinen Bestand habe und jeder Händler mit dem Begriff werben könne. Mit der einstweiligen Verfügung hat die Black Friday GmbH dem Marktteilnehmer nun die Verbreitung dieser Pressemeldung untersagt.
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hat der Markeninhaber nicht Black Friday als Wortmarke sondern folgendes:
"Black Friday Sale Caution" mit Bild eingetragen.
Wieder typisch Österreich. Kaum ein gutes Geschäft gerochen direkt wieder manipulieren und betrügen um sich den Gewinn anderer zu ergaunern. In welcher Welt leben wir heute. Schlimm..
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