Die Rechnung ist mit 84 Prozent nach wie vor das beliebteste Zahlungsverfahren. In Sachen Schnelligkeit und Einfachheit schlägt PayPal die Rechnung allerdings und ist deshalb auf vielen Plattformen Pflicht und in fast jedem Online-Shop zu finden. Doch PayPal bietet ein „Manko“ für den Händler: den Käuferschutz, den viele Unternehmer in der Umsetzung als Benachteiligung empfinden.
Kommentar schreiben
Antworten
wir verstehen deinen Ärger. Allerdings wollen wir dich darauf hinweisen, dass bei PayPal nicht Schluss ist. In solchen Fällen kannst du dich natürlich jederzeit direkt an den Verkäufer wenden und die Sache, notfalls mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes, klären.
Beste Grüße,
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Paypal wollte aber immer eine Sendungsverfolg ungsnummer haben , ich erklärte mehrfach das es dies bei einer Spedition nicht gibt ! habe denen mehrfach den Frachtbrief inclusive. bezahlter Rechnung ( per Paypal bezahlt ) zugesandt . jetzt bekam ich Bescheid das mein Antrag auf Käuferschutz abgelehnt wurde weil ich nicht die Sendungsverfolg ungsnummer zu gesandt habe ! So eine Sauerei ! jetzt habe ich nicht nur den Kaufpreis von 289,00 € verloren sondern auch noch 62,00 € für den Rückversand !
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
( der volle Kaufpreis kommt ja nicht beim Händler an )
Den Banken hier wird wegen Gebühren vors Schienbein getreten , und mit " sowas " kommt paypal durch ???
Paypal ist und bleibt KEINE juristische Instanz.
Aber unverschämt teuer
Paypal nutzt einfach die Faulheit der Kunden aus. 1 Klick ist ja einfacher, als eine riesen Nummer ( inban ) einzutippen.
Aber warum muss der Händler die Faulheit bezahlen ???
übrigens ist Paypal bei ebay schon lange nicht mehr freiwillig , und ebay kommt auch damit durch.
( kein Shop , kein Sofortkauf )
FREIE MARKTWIRTSCHAFT ????
kein Wunder das so viele Firmen aus Deutschland verschwinden.
Die Wunder-Merkel schaut ja bei allem nur zu, was Geld einbringt.
Wen das ruiniert interessiert sie weniger
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Bei teueren Sachen ist es klar versichert...ab er das bei jemand 3x ein Postbrief nicht ankommt ist fragwürdig.
Das beste ist noch wenn die Leute sich melden und die Lüge schon in der Email raus lesbar ist. Mehrfach erlebt und wie dumm oft gelogen wird....
Paypal ist eine feine Sache, allerdings mit zu wenig Schutz / Anreiz für Händler, außer das man sein Geld sofort hat, was allerdings auch seinen Preis hat und auch auf den Kunden umgelegt wird......
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Daher verstehe ich das ganze mit dem Käuferschutz so oder so nicht, denn kein Zahlungsdienstl eister kann entscheiden ob ein Kunde nun zahlen muss oder nicht.
Wo kommen wir denn da hin ?!??
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Auch bei Fall 2 ist die Sache für mich klar: wird etwas anders geliefert, als vorher fotografisch angeboten, müsste sich der Händler im Zweifel sogar Betrug vorwerfen lassen.
Insofern finde ich den Käuferschutz von Paypal völlig in Ordnung, zumindest was die im Artikel genannten Beispiele angeht.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
auch in dieser Konstellation buchte PayPal den Kaufpreis unter Belastung des Verkäuferkontos zurück."
was passierte denn mit Metallbandsäge: brachte der Käufer den Verläufer um die Säge und das Geld? Säge abgenutzt zurückgeschickt ? Säge unbenutzt zurückgeschickt ?
diese durchaus wichtige Infos fehlen.
Ihre Antwort schreiben