Facebook hat vor Gericht eine Niederlage erlitten und darf personenbezogene Daten nicht ohne Einwilligung weitergeben. Das Unternehmen kann jedoch beim Bundesgerichtshof in Revision gehen.

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Ohne wirksame Einwilligung darf Facebook die Daten deutscher Nutzer nicht an Spiele-App-Betreiber weitergeben. Das hat das Kammergericht Berlin in einem Urteil am 22. September entschieden, das nun veröffentlicht wurde. Das Kammergericht fügt sich damit der Entscheidung des Landgerichts aus dem Jahr 2014. „Facebook muss besser darüber informieren, was der Drittanbieter auf seiner Webseite mit den Daten anstellt. Es kann nicht sein, dass Spiele-Anbieter ohne jegliche Einschränkung im Profil des Nutzers Beiträge posten können“, so Heiko Dünkel, Rechtsreferent des vzbv (Bundesverband der Verbraucherzentralen). Der vzbv hatte ursprünglich bereits 2012 geklagt, als Facebook einer Abmahnung nicht nachgekommen war.
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