Wer selbst die Zahlung von Abmahnkosten ohne vorherigen Kontakt ausschließt, muss sich selbst daran halten. Sonst werden die Abmahnkosten eben nicht erstattet. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun erneut bestätigt und damit für mehr Fairness gesorgt. Ein Sieg gegen dreiste Konkurrenten.
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