Online-Handel mit Bio-Erzeugnissen nur mit Zertifizierung
Jeder Händler, der ökologische/biologische Erzeugnisse anbietet, unterliegt der Pflicht, seine Tätigkeit den zuständigen Behörden zu melden und sich dem hiesigen Kontrollsystem zu unterstellen. Im Handel erkennt man das daran, dass der Händler den Code der zuständigen Bio-Kontrollstelle nennt.
Eine geltende Ausnahme, nach der der Einzelhandel von der Kontrollpflicht entbunden ist, wenn die Erzeugnisse „direkt“ an Endverbraucher oder –nutzer verkauft werden, war bislang nicht eindeutig auf den Online-Handel anwendbar.
Die lang ersehnte höchstrichterliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Befreiung des Online-Handels ist nun endlich da. Leider fällt die Antwort aus Luxemburg ernüchternd aus: Der Verkauf von Bio-Produkten im Internet ist nur durch einen zertifizierten Online-Händler erlaubt. Die Ausnahmeregelung gilt - wie auch schon die deutschen Gerichte ausgeführt hatten - nur für den direkten Verkauf. „Direkt“ meint, dass der Verkauf „unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers“ erfolgt.
Hintergrund sei, dass durch die Auslieferung durch zwischengeschaltete Dritte ein Risiko der Umetikettierung, des Vertauschens und der Kontaminierung entsteht. Damit bleibt für den Online-Handel alles beim Alten.
Kommentar schreiben