Ersatzklingen für den Rasierer “Mach 3” dürfen nur durch den US-amerkanischen Rasierklingenhersteller Gillette verkauft werden. Als Inhaber des Patents ist dieser alleinig dazu befugt. Dies hat das Landgericht Braunschweig am 29.09.2017 entschieden. Damit holt Gillette im Streit um Rasierklingen einen weiteren Sieg vor Gericht.
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