Die Behauptung „das beste Netz” zu haben, kann irreführend und daher verboten sein. So haben es das Oberlandesgericht Köln und Hamburg im Fall der Werbung des Unternehmens 1&1 mit Entscheidungen vom 21.09. und 29.09.2017 festgestellt. Das Unternehmen darf nun nicht mehr in dieser Form damit werben.
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