Wer ist dafür verantwortlich, wenn wegen einer Täuschung Geld auf ein falsches Konto überwiesen wird? Diese Frage musste nun der Bundesgerichtshof (BGH) klären. Im Fall ging es um zwei Erben. Der eine verlangte vom anderen die Überweisung des Pflichtteils in Höhe von 30.000 Euro. Über diese Summe wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen. Vereinbart wurde, dass das Geld auf ein Anderkonto der Anwältin der Klägerin überwiesen wird. 

Dieses Konto wurde dem Schuldner per Post mitgeteilt. Allerdings wurde der Brief nach dem Absenden manipuliert, sodass dort ein falsches Konto angegeben war. Nachdem der Betroffene mehrmals erfolglos versucht hatte, das Geld zurückzuerlangen, verlangte der Kläger, dass er es erneut überweist. Der Fall landete schließlich vor dem BGH.

30.000 Euro werden immer noch geschuldet

Die Schuld für die fehlerhafte Überweisung lag hier bei der Person, die die Überweisung vorgenommen hat, also beim Schuldner. Dieser trägt das Risiko für die Täuschung und schuldet somit weiterhin 30.000 Euro an den richtigen Empfänger, wie der BGH entschied. Anders sähe es nur aus, wenn der Schaden durch den Gläubiger verursacht worden wäre, etwa ein Zahlendreher im Brief. Da die Täuschung allerdings erst nach Versand des Briefes stattgefunden hat, trifft diesen keine Schuld. 

Zudem wurde die korrekte Kontonummer im Vergleichsvertrag angegeben, dieser lag dem Schuldner vor. 

Warum ist der Fall für Händler:innen relevant?

Der Fall macht deutlich, wer bei einem Betrug für eine falsche Überweisung verantwortlich ist. Händler:innen sollten Bankdaten genau kontrollieren und abgleichen, bevor sie eine Überweisung vornehmen. 

Der BGH hat im vorliegenden Fall in eine andere Richtung entschieden als das OLG Schleswig im letzten Jahr. Hier wurde eine Rechnung, die per E-Mail verschickt wurde, manipuliert, sodass eine Zahlung auf ein falsches Konto getätigt wurde. In diesem Fall wurde der Händler haftbar gemacht. Das Gericht argumentierte, dass die E-Mail mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hätte gesendet werden müssen. 

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