In einem Rechtsstreit hat das Finanzgericht Münster die Rechtmäßigkeit einer Pfändung untersucht und ist dabei der Frage nachgegangen, ob eine Internet-Domain bzw. die Ansprüche aus einem Domain-Vertrag gepfändet werden dürfen oder nicht. Die Suche nach der Antwort wurde schließlich bis zum Bundesfinanzhof getragen. Das endgültige Urteil liegt nun vor.
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