Warum man doch besser einen OS-Link bereitstellt
Auch wenn das Urteil des OLG Dresden die Gesetzesgrundlage zugunsten der Händler auf Plattformen auslegt und verlockend klingt. Es ist dringend davon abzuraten, den Link nun nicht zu benutzen oder gar zu entfernen.
Am Ende bleibt es bei einer Entscheidung in diesem Einzelfall. Alle anderen Gericht bestehen strikt auf den (klickbaren) Link und werden daher voraussichtlich auch in Zukunft anders entscheiden. Und Abmahner warten nur auf leichte und schnelle auffindbare Fehler. Der fliegende Gerichtsstand macht es potenziellen Abmahnern auch leicht, da für Wettbewerbsverstöße kein spezielles Gericht zuständig ist. Sie werden den Gerichtsbezirk Dresden bei Rechtsstreitigkeiten einfach meiden und sich ein für sie günstiges Gericht suchen.
Ebay-Händler erfahren hier, wie sie diesen kleinen, aber so wichtigen Link umsetzen zu können.
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