EU-kartellrechtlich ist jede spürbare Wettbewerbsbeschränkung verboten, wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Das Bundeskartellamt und die deutschen Gerichte hatten daher in den letzten Jahren äußerst viel zu tun, denn Beschränkungen des freien Vertriebes von Markenprodukten nahm durch den florierenden Online-Handel immer mehr zu.
Scheinbar unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat Amazon in den vergangenen Monaten und Jahren mit Marken wie Asics, Joop und Cartier Vertriebsbeschränkungen beschlossen. Nach und nach kamen immer mehr dieser Fälle ans Tageslicht, was für reichlich Unmut sorgte. Kein Einzelfall, denn Markenhersteller versuchen nicht nur, auf Plattformen für Recht und Ordnung zu sorgen, sondern in einigen Fällen sogar den Online-Handel komplett zu beschränken.
Viele Händler ergaben sich ihrem Schicksal. Doch einige Betroffen wehrten sich und zogen sogar vor deutsche oder europäische Gerichte. Die nachfolgenden Urteile bilden chronologisch die Entwicklung von Vertriebsbeschränkungen im Internet nach.
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