Von den sogenannten Vertriebsbeschränkungen sind in der Vergangenheit immer häufiger auch Online-Händler betroffen. In regelmäßigen Abständen veröffentlicht beispielsweise der Sportartikelhersteller Asics Bedingungen und Beschränkungen für den Vertrieb seiner Produkte. 2016 schaffte es wieder ein Fall bis vor den EuGH. Die Schlussanträge, die der Generalanwalt stellte, sind jedoch keineswegs positiv für den Handel.
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Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan,
Der Mohr kann gehen.
Ich habe einige Jahre in meinem Online-Shop Westmark Produkte verkauft.Nun ist leider Schluss.
Das schreibt mir Westmark: Guten Tag Herr xxxxx
wir haben unsere Guide Lines für die Nutzung unserer Bilder nochmalig angepasst. Deshalb werden wir Ihnen für die uns genannten von Ihnen verwendeten Plattformen keine Bilder zukommen lassen.
Wir haben für die strategisch , wie auch vertriebliche Ausrichtung für den E-Commerce Bereich klare Vorstellungen im Bezug auf unsere Marke.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXX
Verkaufsleiter
Westmark GmbH
Bielefelder Str. 125
57368 Lennestadt-Elsp e
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Zwingt doch keiner die Leute die "teure" Originalware anzubieten. Sollen doch die ganzen Hobby Händler und Just-Online Händler alle Eigenmarken entwickeln. Dann brauchen sie sich an nichts mehr zu halten und können das Zeugs von mir aus verschenken.
Der aktuelle Zustand ist jedenfalls für ernsthafte Händler die vielen Leuten einen Job bieten und Familien damit eine Grundlage geben, nicht mehr tragbar.
Der klassische Einzelhandel ist ganz klar schlecht für das Online Business aufgestellt - hier gilt es eine Menge nachzuholen und endlich das Einkaufsverhalt en der Kunden anzuerkennen und zu berücksichtigen .
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Und einem "Dekoshop" möchte ich auch keine komplexen Maschinen zum Verkauf übergeben müssen. Schliesslich haftet auch der Hersteller für allen möglichen Mist.
Von daher: Ist des Herstellers gutes Recht den ein oder anderen Händler nicht beliefern zu müssen.
Nur meine Meinung. Ahnung habe ich wie immer keine... ;P
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