Ebay ist und bleibt aus Händlersicht einer der beliebtesten Marktplätze. Kein Wunder, dass die Konkurrenz grün vor Neid beim Blick auf die Klickzahlen und den Bewertungsspiegel wird. Abmahnungen sind die Folge, um dem Konkurrenten zu schaden und dem Gegenüber den Ebay-Handel madig zu machen. Aber das Positive daran: Man kann aus den eigenen und den Fehlern der anderen lernen. Wenn Sie diese Urteile und Abmahnungen kennen und umsetzen, wird es schwer für den Abmahner, etwas zu finden.

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Man hat hier absolut kein Vertrauen mehr in Anwälte.
In meinem Fall habe ich mich zu einem Anwalt gewendet der auf Abmahnungen spezialisiert war.
Im Enddefekt hat dieser mit dem Gegenanwalt zusammengearbei tet und sich wohl das Geld geteilt.
Wenn die Menschheit doch nicht so egoistisch und neidisch wäre und all die Energie in wichtigere Dinge stecken würde als sich gegenseitig ans Bein zu pissen, würde man vlt ruhiger schlafen. So hat man überhaupt keinen Bock mehr in Ländern wie Deutschland zu leben. Ist klar dass alle so depressiv sind und nur an sich denken. Traurig.
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Man sollte auch die gewerbsmäßige Abmahner Rey schnellstmöglic hst unterbinden! Denn davon gibt es mehr als genug. manchmal ein wenig traurig zu was ich Anwälte alles hinreißen lassen aber es scheint ein riesengroßer Markt zu sein. Würde es uns Verbraucher wohl gehen, dann könnte ich das ganze ja noch nachvollziehen. Aber hierbei geht es nicht um Verbraucher wohl sondern lediglich um die persönliche Bereicherung.
ich habe in den letzten 12 Jahren so einiges an Abmahnungen auf dem Tisch gehabt.Und es war keine einzige dabei, welche den Verbraucher hätte schützen sollen.
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Es hilft aber nichts, Abmahnungen grundsätzlich zu verteufeln, denn es gibt sehr wohl berechtigte Fälle, die ein Unternehmer ahnden will und der erste Schritt dazu ist nun einmal die Abmahnung. Das können Fälle irreführender Werbung genauso sein wie gravierende Rechtsverstöße oder die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken, Urheberrecht, Design etc.
Bedauerlicherweise ist ein Missbrauch relativ schwer exakt zu definieren, sodass der Ruf nach dem Gesetzgeber wenig nutzt. Auch die Kostenbeschränk ung hilft demjenigen nichts, der sich völlig zu Recht gegen einen Wettbewerbsvers toß eines anderen wehrt. Es hilft eigentlich nur, die Bagatellgrenze anzuheben und nicht jeden kleinen Rechtsverstoß als wettbewerbswidr ig anzusehen, etwa wenn bekannt ist, dass manche Plattformen wegen nicht kompatibler Schnittstellen die Versandkosten etwas niedriger anzeigen als die Händlerseite selbst.
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Ein Blick ins EU Ausland , wo es kein Abmahnverfahren zeigt, was dort alles gemacht wird. Ausländische Internetseiten( onlineshops) oder Ausländische gewerbliche Verkäufer bei ebay.de verkaufen, zeigen doch oft sehr deutlich, das insbesondere diese Ausländischen Verkäufer nicht die Grundregeln des Handel einhalten. Da fehlt oft schon das Impressum oder ist nicht vollständig.
Abmahnungen kann JEDER gewerbliche Verkäufer vermeiden, in dem er sich rechtskonform verhält und seinen onlineshop oder ebay-Angebote rechtskonform betreibt. Dazu ist allerdings ein sehr fundiertes Wissen erforderlich, was oft nur möglich ist durch eine fundierte Rechtsberatung durch einen Fachanwalt oder Mitglied beim z.B. Händlerbund. Wer aber im Jahre 2017 immer noch nicht die Regeln der Verbraucherrech terichtlinie kennt ( die seit dem 13. Juni 2014 gilt) und umgesetzt hat, der sollte besser keinen onlineshop betreiben. Diesen Händler fehlen männlich die elementaren Grundkenntnisse um ein Unternehmen rechtskonform zu betreiben. Onlinehandel bedeutet ständige Fortbildung.
Das es schwarze Schafe unter den Rechtsanwälten gibt, die Rechtsmißbräuch lich Abmahnen versenden, gehört leider zum negativen Erscheinungen eines Staates.
Auch diese Anwälte sind Kriminell. Aber weil es kriminelle Anwälte gibt, deshalb kommt ja keiner auf die Idee unser Rechtssystem abzuschaffen.
Und eine Einstweilige Verfügung eines deutschen Landgericht( und damit weitere Kosten ) kann man vermieden, wenn man.
1. Abmahnen nicht ignoriert
2. Wenn einem der Abmahngrund selber bekannt war oder ist, diese Abmahnung unterschreibt.
3. Sich bei Unkenntnis des Abmahngrunds SOFORT einen Fachanwalt für Abmahnrecht/ Wettbewerbsrech t nimmt. In keinem Fall irgendeinen Anwalt, der sich im Abmahnrecht/ Wettbewerbsrech t überhaupt nicht auskennt, weil er dafür nicht ausgebildet ist, weil er z.B. Fachanwalt für Familienrecht ist.
4. Keine Fristen verstreichen lässt
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(oder Mitarbeitern ?)
einer der waren Gründe ist der 2. Satz und natürliche reine Profitgier - 20-30 Euro würden ja für einen Warnschuss - bei soviel mühe und kosten auch genügen - sicher auch noch ein 2. und 3. mal - also könnten selbst die Praktikanten am Tag sinnlos mehrere tausend Euro aus dem nichts generieren. Nein das ist natürlich nicht provitabel genug.
für mich wäre eine Einleitung - "die finstersten Stunden Deutscher Gerichtsbarkeit " (natürlich hier nur den Handel betreffend) viel logischer.
und was IDO und die anderen sogenannten Verbände angeht - erfährt man ohne Gerichtsverhand lung (und dann wohl auch erst noch beantragen) nicht mal wer einen überhaupt verklagt hat. (diese 1800 Mitglieder müssen den ganzen Tag nur mit Abmahnungen zu tun haben - wann verkaufen die eigentlich etwas ?)
ein "best of" - wäre für mich - wenn der Händlerbund jedes Quartal vorzeigen könnte wieviel von solchen Abzock-gesetzen gekippt wurden oder höchstens noch als (bezahlbare /angepasste) Ordnungsstrafe daherkommen. (o.ä.)
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