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Datenschutz-Sammelklage gegen Facebook vor dem EuGH

Veröffentlicht: 20.07.2017
imgAktualisierung: 20.07.2017
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
20.07.2017
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ca. 2 Min.
Der EuGH befasst sich derzeit mit einer Sammelklage gegen Facebook und deren Zulässigkeit. Es geht um die Datenschutzbestimmungen des sozialen Netzwerkes.


Der EuGH befasst sich seit dieser Woche mit der Zulässigkeit einer Sammelklage gegen Facebook, der sich 25.000 Personen angeschlossen haben. Es geht um angebliche Datenschutzverletzungen des sozialen Netzwerks.

Facebook

© JaysonPhotography / Shutterstock.com

Facebook droht rechtliches Ungemach: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seit Mittwoch eine Sammelklage gegen Facebook auf der Agenda, deren Zulässigkeit geprüft werden soll. Diese wurde 2014 vom Österreicher Max Schrems eingebracht und betrifft angebliche Datenschutzverletzungen des Netzwerkes. 25.000 Personen haben sich der Klage angeschlossen und ihre Rechte abgetreten, um eine „Sammelklage österreichischer Prägung“ zu bilden, berichtet Futurezone. Im Kern geht es darum, ob Verbraucher auch übertragene Ansprüche an ihren Heimatorten einklagen können. Laut Schrems, Gründer der Initiative Europe vs. Facebook, seien die Datenschutzbestimmungen von Facebook nicht mit europäischem Recht vereinbar.

„Große Bedeutung für den Verbraucherschutz“

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im September vergangenen Jahres entschieden, dass die Sammelklage in Österreich gegen Facebook vor dem EuGH in Luxemburg zulässig ist. „Bisher diskutieren wir seit drei Jahren darüber, vor welchem Gericht wir den Inhalt der Klage diskutieren können, ob in Österreich, Irland, Kalifornien oder nirgends. Facebook ist im Zweifel natürlich für ‚nirgends‘“, so Schrems in seiner Stellungnahme. Für Facebook könnte das Verfahren weitreichende Folgen haben, denn je nach EuGH-Entscheidung wären sogar europaweite oder weltweite Sammelklagen möglich.

„Dieses Verfahren ist von großer Bedeutung für den Verbraucherschutz, weil der EuGH nun einer Einzelperson auch dann einen ‚Heimvorteil‘ gegen Unternehmen einräumen könnte, wenn diese Ansprüche eine Vielzahl von betroffenen europäischen, inländischen und ausländischen Verbrauchern geltend macht“, so Christoph Schmon von der europäischen Konsumentenschutzorganisation BEUC gegenüber Futurezone.

Parallel läuft ein Verfahren zwischen Facebook und Max Schrems vor dem irischen High Court, in dem es um die Kooperation zwischen Facebook und der NSA beim Prism-Programm geht. Das führte 2015 zum „Safe-Harbor“-Urteil.

Veröffentlicht: 20.07.2017
img Letzte Aktualisierung: 20.07.2017
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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