Aufpassen bei der Unterlassungserklärung
Knackpunkt dabei war, dass man sich nach der Abmahnung verpflichtet hatte, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für die Waschkugeln wie folgt zu werben: „Spart Waschmittel“. Aus dem Wortlaut der Unterlassungserklärung selbst wird dabei nicht deutlich, ob auch andere Handlungen, wie beispielsweise die Veröffentlichung von Kundenbewertung mit diesem Inhalt, umfasst sein sollen.
Das Gericht geht jedoch von einer strengen Auffassung aus und sieht auch solche Werbeaussagen umfasst, die sich im Bereich der Kundenkommentare befanden – weil sie zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Die Tatsache, dass die Kunden lediglich ihren subjektiven Eindruck darstellen, ändert nichts an dem Werbecharakter der Kundenkommentare. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass Kunden den Werbeversprechen Glauben schenken und auch nach dem Kauf von deren Richtigkeit überzeugt sind und daher entsprechende Bewertungen einstellen.
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mit "spart Richter"
ich nehme mal an ,das war dann eine Webseite in Eigen-Regie - bei Ebay oder ähnlichen müsste man ja erstmal katzbuckelnderw eise anfragen - ob das gelöscht werden könnte - was höchstwahrschei nlich nicht passiert und da könnte es ja dann auch zu spät sein.
und selbst wenn ein abschlägiger Kommentar dazu reichen würde ???
sollte ich dann einen wohl begeisterten Kommentar eines Kunden bestreiten - das ist doch alles schwachsinn Hoch 20 !
also nochmal "spart Richter" !
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hät ich nicht besser machen können. IDO und alle anderen sofort verbieten
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Letzte Möglichkeit, er löscht den Kommentar was ein Eingriff in die Meinungsfreihei t bedeutet.
Wie man es macht, man macht es verkehrt. Es wird Zeit, dass endlich Abmahnungen verboten werden und Richter eine Fortblidung in Rechtstaatlichk eit und gesundem Menschenverstan d erhalten.
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