Die Vorratsdatenspeicherung soll zum 01.07.2017 umgesetzt werden, doch schon jetzt wird ihre Rechtmäßigkeit angezweifelt. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Speicherung von Nutzerdaten durch Beschluss für europarechtswidrig erklärt. Der klagende Provider muss entsprechende Daten nicht auf Vorrat speichern. Der Gang zum Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof bleibt damit unausweichlich.

©PLUSOne/shutterstock.com
Kommentar schreiben