Für Tickets zum Selbstausdrucken darf Eventim durch Klauseln in den Geschäftsbedingungen keine extra Gebühren in Höhe von 2,50 Euro erheben. Dies stellt keine zusätzliche Leistung dar, für die die Nutzer zahlen müssen. Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte damit die Rechtsprechung des Landgerichts Bremen. Eventim will dies nun durch den Bundesgerichtshof entscheiden lassen, um möglichen Rückzahlungen an Kunden zu entgehen.

© Gary Glaser - Shutterstock.com
Kommentar schreiben