Nicht nur die Bequemlichkeit, sondern auch die günstigen Kontoführungsgebühren waren bislang ein Vorteil des Online-Bankings. Doch immer mehr Banken gehen dazu über, für einzelne Überweisungen, das Einrichten eines Dauerauftrages oder das Versenden einer SMS-Tan Geld zu berechnen. Der BGH hat sich dem Thema angenommen.

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Von einem Cent bis hin zu wenigen Euros bewegen sich die Kosten für die Kontoführung eines Online-Banking-Kontos. Dafür werden teilweise pauschale Gebühren oder jegliche Dienstleistung gesondert berechnet. Und genau um die Versendung einer SMS-Tan geht es in einem aktuellen Streit. Verbraucherschützer sind der Meinung, dass die Berechnung von Gebühren für eine SMS-Tan den Verbraucher unangemessen benachteiligt.
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Händler werden über die Kosten pro Buchung abgezockt, zudem kommen noch Gebühren für selbstverständl ich Service und dazu gehört nunmal auch TAN
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