Angaben verwirrend für den Verbraucher
Mit seinem Urteil (EuGH, Urt. v. 08.06.2017, Az. C-296/16 P) hat der EuGH dieses Anliegen zurückgewiesen. Fehler in der Beurteilung durch die EU-Kommission konnte der EuGH nicht erkennen. Damit bestätigt das Gericht die Argumente der EU-Kommission, wonach durch die angewandte EU-Verordnung festgelegt wird, welche Art gesundheitsbezogener Angaben (sog. Health Claims) Unternehmen verwenden dürfen und welche nicht. Die Werbung mit Glucose mit Gesundheitsbezug, wurde bestätigt, ist damit keine zugelassene Art.
Dies wird damit begründet, dass derartige Angaben nicht zugelassen werden können, wenn sie den allgemeinen Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen entgegenwirken und zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels verleiten. Der Verbraucher darf nicht in die Gefahr gebracht werden, von vernünftigen Essgewohnheiten abzuweichen. Es soll nach der verfolgten Zielsetzung gerade erreicht werden, dass der Verbraucher weniger Zucker zu sich nimmt und nicht mehr. Nach der Ansicht des höchsten europäischen Gerichts, durfte die Europäische Kommission bei ihrer Entscheidung diese Grundsätze und Ziele berücksichtigen, da es der Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus dient.
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auf Ihrer Website schreiben Sie "Der größte Onlinehandelsve rband Europas mit über 60.000 geschützten Onlinepräsenzen ". Warum tun sie als Verband nicht endlich etwas gegen diesen Quatsch von der EU? Oder ist das nur eine Werbeaussage ohne weiteren Inhalt?
Nicht nur Händler, auch Verbraucher wie ich, haben die Schnauze langsam voll.
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wir haben Verständnis dafür, dass Sie als Händler aufgrund der zahlreichen Einschränkungen frustriert sind. Als Händlerbund sind wir bemüht, Ihnen einen rechtssicheren Online-Handel zu ermöglichen, der Sie vor den Gefahren in der Abmahnbranche warnt.
Für konkrete Rechtsfragen erreichen Sie uns telefonisch unter +49 341 926590 oder per E-Mail unter infohaendlerbund.de. Gerne gehen unsere Rechtsanwälte und Juristen die verschiedenen Werbeaussagen für Ihre Produkte durch. Sicherlich finden wir gemeinsam eine rechtssichere und zugleich kundenfreundlic he Lösung.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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na da kaufen wir lieber noch einen Kasten Bier - und tun was für die Umwelt - oder bekommen bei 3 Kisten noch einen Henkelpott dazu.
Ja esst viel Glucose - werdet schön Fett und Alt - und dann gibt´s bei mir immer passend dazu neue Kleidung - und bitte kein Sport treiben - das würde ja dem EuGH widersprechen.
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