Facebook hat sich im Fall des verstorbenen Mädchens vor Gericht gegen die Eltern der Verstorbenen durchgesetzt. Das Kammergericht Berlin entschied, dass das soziale Netzwerk das Konto des Mädchens nicht freigeben muss.

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Im Rechtsstreit zwischen Facebook und den Eltern eines verstorbenen Mädchens hat das Berliner Kammergericht am Mittwochvormittag sein Urteil verkündet: Das Gericht gab Facebook in zweiter Instanz recht. Das soziale Netzwerk muss den Eltern keinen Zugriff auf das Konto der Verstorbenen ermöglichen. Mit dieser Entscheidung kippt das Kammergericht das erste Urteil des Landesgerichts, das 2015 für die Eltern entschieden hatte. Das Gericht entschied, dass der Schutz des Fernmeldegeheimnisses dem Anspruch der Erben entgegenstehe, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit Dritten zu erhalten, so SpOn.
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