Der Betreiber einer Website kann ein großes Interesse daran haben, dynamische IP-Adressen der Nutzer zu speichern, um sich gegen Cyberattacken zu verteidigen. Das hat 2016 der Europäische Gerichtshof entschieden (Urteil in der Rechtssache C-582/14) und damit die Speicherung von dynamischen IP-Adressen auch über das Nutzen der Webseite hinaus in Grenzen erlaubt.
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