Ein Online-Händler ist für ein auf einer Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot verantwortlich. Produktfotos im Internet, die einen bestimmten Lieferumfang erkennen lassen bzw. eine bestimmte Ausstattung des Verkaufsgegenstandes zeigen, sind bindend. Das hatte schon der BGH entschieden und dabei vor der sorgenfreien Übernahme von fremden Angaben – zum Beispiel des Lieferanten – gewarnt. Auch Tippfehler und andere Flüchtigkeitsfehler sind bindend.
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