Der Preisvergleich ist im Kopf des Kunden häufig immer noch der erste Schritt beim Kauf. Auf der Suche nach dem günstigsten iPhone oder der besten Versicherung fällt es nicht leicht, einen Überblick über die riesige Masse an Anbietern im Netz zu bekommen. Der erste Anlaufpunkt sind dabei entweder Suchmaschinen oder große Online-Plattformen wie Amazon – oder eben Preisvergleichsportale. Diese müssen jedoch fair spielen, findet der BGH.
Ärger mit Preisvergleichsportalen gibt es immer wieder. Schon 2016 hatte das Landgericht München Preisvergleichsportalen wie Check24, Verivox oder Preis24 ermahnt, denn es gab immer wieder Kritik an Transparenz und Objektivität solcher Portale. Auch damals waren gezahlte Provisionen an das Portal Thema der Beanstandungen. Nun kochte das Thema wieder hoch.
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