Sperrung des Benutzerkontos möglich
Meldet sich ein Nutzer (kostenlos) in einem Online-Forum an, schließt er – wenn auch unbewusst – einen Forennutzungsvertrag ab, sobald er vom Forenbetreiber freigeschaltet wird. Er berechtigt den Forenuser dazu, Beiträge im Forum zu posten und auch die im Übrigen dort angebotene Infrastruktur, etwa das persönliche Postfach und die Versendung persönlicher Nachrichten, zu nutzen.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der User zur Akzeptanz der Nutzungsbedingungen. Beide sind gegenseitig insbesondere auch zur Rücksichtnahme verpflichtet (Amtsgericht Kerpen Urteil vom 10.4.2017, Az.: 102 C 297/16, BeckRS 2017, 107231).
Wie bei anderen Verträgen auch werden diese, wenn sie unbefristet geschlossen wurden, nicht einfach beendet. Eine Kündigung wäre notwendig, um einen solchen Forennutzungsvertrag zu beenden. Das Einschränken der Nutzungsrechte und der Schreibrechte ist noch keine Kündigung, da damit das Benutzerkonto nicht gelöscht oder vollends deaktiviert werden soll. Notwendig ist also eine ordnungsgemäße oder fristlose Kündigung.
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