Darf es oder darf es nicht? Im Herbst 2016 gab es erste Streitigkeiten um die Datennutzung von Facebook. Das soziale Netzwerk wollte auf Daten seines Tochterunternehmens WhatsApp zugreifen. Nun gibt es im Fall eine erste gerichtliche Entscheidung.
Facebook darf vorerst nicht auf jene sensiblen Daten zugreifen, die das Tochterunternehmen WhatsApp von seinen Nutzern sammelt. Dieses Urteil hat das Verwaltungsgericht Hamburg nun verlauten lassen und damit den kritischen Stimmen der Datenschützer Recht gegeben. Vorausgegangen war eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der bereits im vergangenen Jahr im Zuge einer Anordnung von Facebook verlangt hatte, „den Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook zu beenden und die bereits erhobenen Daten zu löschen“, schreibt Heise Online.
Gegen diese Anordnung wollte Facebook vor dem Verwaltungsgericht Hamburg vorgehen und damit verhindern, dass diese sofort vollzogen wird. Mit der aktuellen Entscheidung des Gerichts wurde dieser Antrag durch Facebook nun abgelehnt.
Kommentar schreiben