Googles Pflicht zu vergessen ist nichts Neues. Schon 2014, also vor genau drei Jahren, zeigte der Europäische Gerichtshof Google die gelbe Karte. Auch in der digitalen Welt gibt es ein Recht auf Vergessen. Unter bestimmten Bedingungen sind Links zu löschen und sie somit zu „vergessen“. Daran erinnerte das Landgericht Frankfurt a. M. erneut.
(Bildquelle Betroffenenrechte: ktsdesign via Shutterstock)
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