Einer der wirkungsvollsten Kanäle, um die Aufmerksamkeit von Kunden und Interessenten zu gewinnen und die Umsätze zu erhöhen, sind Newsletter. Sie sind persönlich, da sie individuell auf jeden Empfänger zugeschnitten werden können und ihn direkt in seinem Postfach erreichen. Doch es gibt einen Haken: Versendet werden dürfen Newsletter nur mit Einwilligung des Empfängers.
Haben Sie sich auch schon gefragt, woher diese ganzen Werbe-Mails kommen, obwohl sie in einem bestimmten Shop noch nie bestellt oder die Webseite noch nie besucht haben? Getreu dem Motto „Leben am Limit“ versenden viele Unternehmen E-Mail-Werbung, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben. Dies fordert das Gesetz aber, weil den Werbe-Mails eine Belästigung zugeschrieben wird. Selbst wenn man der Werbung widerspricht oder sie – obwohl ungewollt erhalten – wieder abbestellt, passiert in einigen Fällen nichts. Auch der BGH hatte sich einem solchen Fall erneut zu widmen.
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