Das Kartellrecht setzt Herstellern und Lieferanten Grenzen bei Vertriebsbeschränkungen. Andernfalls wäre es möglich, kleine und mittelständische Händler durch Vertriebsverbote in den Ruin zu treiben. Asics streitet sich seit Jahren mit Online-Händlern über das Ob und Wie des Verkaufs der Sportartikel. Gestern kam es erneut zu einem Gerichtsverfahren. Update: Das OLG Düsseldorf bestätigte die Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamts. Asics darf seinen Vertragspartnern demnach nicht die Nutzung von Preissuchmaschinen verbieten.
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