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Prozess um Unister: Mehrjährige Haftstrafe für Finanzvermittler

Veröffentlicht: 29.03.2017
imgAktualisierung: 29.03.2017
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.03.2017
img 29.03.2017
ca. 2 Min.
Im Prozess um das Online-Unternehmen Unister gibt es eine Verurteilung. Wilfried S. wurde wegen Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.


Es könnte die Vorlage für einen spannenden Krimi sein: die Geschichte des Online-Unternehmens Unister. – Betrügerische Machenschaften, ein tödlicher Flugzeugabsturz oder vermeintliche Mafia-Kontakte haben den Fall ins Interesse der Öffentlichkeit rücken lassen. Nun hat das Landgericht Leipzig ein Urteil gesprochen.

Unister-Logo auf Website nach Flugzeugabsturz
Foto der Unister-Website

Drei Jahre und zehn Monate Haft: Das ist das Urteil, welches das Landgericht Leipzig nun gegen Wilfried S. gesprochen hat. Der Angeklagte war in den Fall des Online-Unternehmens Unister verstrickt und hatte dem verunglückten Unister-Gründer Thomas Wagner einen faulen Kreditdeal vermittelt. Wie bei Spiegel Online zu lesen, wurde Wilfried S. die Mittäterschaft in zwei Fällen des vorsätzlichen Betrugs für schuldig befunden.

Betrug: Falsche Kredite in zwei Fällen

Im Einzelnen soll Wilfried S. ein betrügerisches Geschäft zwischen dem ehemaligen Unister-Chef Thomas Wagner und einem vermeintlichen israelischen Diamantenhändler eingefädelt haben. Im Zuge des Betrugs wurde Wagner laut Spiegel „statt versprochener Millionenkredite Falschgeld angedreht“ (wir berichteten): Wagner wurden dabei rund 15 Millionen Euro für eine Zahlung von 1,5 Millionen Euro versprochen. Er erhielt jedoch nur 20.000 Schweizer Franken (knapp 19.000 Euro) – der Rest des erhaltenen Geldes stellte sich als Blüten heraus.

Thomas Wagner war jedoch nicht der einzige Unternehmer, der diesem Betrug zum Opfer fiel. Auch einer Architektin aus Nordrhein-Westfalen hatte Wilfried S. einen entsprechend faulen Deal vermittelt. Sie erhielt statt einer Million Euro lediglich 7000 Schweizer Franken (rund 6.500 Euro) sowie Falschgeld.

Fall Unister noch nicht abgeschlossen

Im Rahmen des Urteils wurden strafmildernde Umstände berücksichtigt: So sei der Angeklagte weder vorbestraft noch habe er die Notlage der beiden Opfer ausnutzen können. Auch die abgelegten Teilgeständnisse sowie die gezeigte Reue seien in die Urteilsfindung eingeflossen. Mit dem Urteilsspruch gegen Wilfried S. in Höhe von knapp vier Jahren lag das Landgericht Leipzig noch unter den fünfeinhalb Jahren Haft, die die Dresdner Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Mit dem Urteil gegen Wilfried S. kann der Fall Unister allerdings noch nicht ad acta gelegt werden. Aktuell stehen noch drei frühere Manager des Online-Unternehmens vor Gericht, die sich wegen Betrugs und Steuerhinterziehung verantworten müssen.

Veröffentlicht: 29.03.2017
img Letzte Aktualisierung: 29.03.2017
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

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