Nicht nur die Aktualität der Aussage ist Voraussetzung für eine rechtskonforme Werbung mit einem Prüfsiegel oder Testergebnis. Auch war bislang ohne Wenn und Aber erforderlich, dass genau berichtet werden musste, wo wer wann was geprüft hat. Zumindest in einem Punkt hat der Bundesgerichtshof eine Entlastung für Händler statuiert.
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