Abmahner dürfen sich heraussuchen, bei welchem Gericht sie gegen eine unzulässige Handlung des Mitbewerbers vorgehen. Dieses Phänomen, auch als fliegender Gerichtsstand bezeichnet, begünstigt die Abmahnindustrie, denn Abmahner können mit großer Wahrscheinlichkeit vorhersagen, an welchen Gerichten sie Erfolg haben werden. Doch auch damit ist irgendwann Schluss.
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Die mit absurden Begründungen wie "Spezialisierte Gerichte" usw. begründet wird.
Die "Spezialisten" wie LG Bochum Frau Roth sind aber immer in den LG ansässig die den Massenabmahnern "gewogen". Eine Mauschelei ist damit sehr wahrscheinlich.
Es gibt zehntausende Abmahnungen und damit ist die Begründung ein "Spezialgereich t sei sinnvoll obsolet. Den angeblichen Wettbewerbsvert oß würden >95% der Richter als Ordnungswidrigk eit einstufen, was sie auch meist nur sind und entsprechend ahnden.
Krasses Gegenargument: Es gibt < 300Morde in Deutschland und den Mordfall darf jeder Amtsgerichtsstr afanwalt behandeln und bedarf kein "Spezialgericht " nach Anwaltswunsch.
Welch ein
Es gibt zehntausende
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Abmahnungen sollten nur von staatlichen Behörden ausgesprochen werden.
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