Nach und nach wurden die zahlreichen, ohnehin schon schwer verständlichen Verordnungen zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikprodukten noch um weitere Hinweispflichten erweitert. Auch Online-Händler müssen beim Verkauf von Haushalts(groß)geräten über das Internet Informationen zum Energieverbrauch bereithalten.
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