Wer im Internet schon einmal eine Reise gebucht hat, kennt vermutlich den Zusatz-Service-Wahn, den so mancher Reiseanbieter auffährt. Wer nicht aufmerksam ist, hat da schnell eine Reiseversicherung abgeschlossen – der Bundesgerichtshof hat derartige Praktiken nun aber untersagt.
Wer kennt es nicht? Man will im Internet schnell eine Reise buchen, doch nach Eingabe der Reisedaten muss man sich erst einmal durch gefühlt 20 Seiten mit Zusatz-Services klicken. Brauche ich zusätzlich Gepäckstücke? Soll am Ziel direkt ein Mietwagen für mich bereitgestellt werden? Darf’s zur Reise noch eine Versicherung sein? Wer nicht aufmerksam ist, kann da schnell einen Zusatz-Service abschließen – und das geht stellenweise ordentlich ins Geld. Nun hat der Bundesgerichtshof derartigen Praktiken im Fall der Reiseversicherungen einen ausdrücklichen Riegel vorgeschoben.
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