Verlinkende sitzen auf einem Pulverfass
Wer Links mit „Gewinnerzielungsabsicht“ setzt, muss auch sicherstellen, dass alles seine Richtigkeit hat, so der EuGH. Die aus den beiden Gerichtsentscheidungen resultierenden Prüfpflichten in Form einer inhaltlichen Kontrolle sind in der Praxis jedoch keineswegs umsetzbar und bergen enormen Sprengstoff für rechtliche Auseinandersetzungen. Links werden mit der neuen (äußerst praxisfernen Rechtsprechung) zu einer tickenden Zeitbombe. Nun dürfte endgültig klar sein, wie wenig Disclaimer in der Praxis nützen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Form der Abmahnung ein Ausreißer bleibt.
Die Prüfpflichten gelten natürlich erst recht bei eigenen Inhalten. Auch hier muss ganz sicher feststehen, dass Fotos, Texte und andere urheberrechtlich geschützten Materialien, verwendet werde dürfen (dazu beispielsweise das Oberlandesgericht München).
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generell kann man sich mit dem Setzen eines Links in die Bredouille bringen. Das gilt neben dem Urherrecht auch im Wettbewerbsrech t. Das war auch schon vorher von den Gerichten angedeutet worden: onlinehaendler-news.de/.../...
Beste Grüße
die Redaktion
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Der Artikel hier ist sehr schwamig und unnötig schwarzmalerisc h.
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Es geht nur noch um das liebe Geld des Staates und seiner Institutionen.
Auch ich habe erlebt das es alles so gedreht wird das sich bei Händler von denen man glaubt das diese das meiste haben für alles bezahlen und geradestehen müssen.
Es wird noch einmal soweit kommen das die kleineren Firman sagen:
Es reicht wir hören auf.
Dieser Kontroll- und Regelwahn wird immer schädlicher.
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Das ist doch alles ein Witz, oder?
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Uns ist das Urteil bekannt. Jedoch wurde diese Rechtsprechung zwischenzeitlic h durch neuere Urteile abgelöst, unter anderem durch die des EuGH. Derzeit sind die Disclaimer, wie Sie sie auch verwenden, nicht unzulässig. Sie helfen aber nicht (mehr) zur Befreiung von der Haftung.
Beste Grüße
die Redaktion
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