Simpel bezahlen mit der Sofortüberweisung!?
In der zweiten Instanz, vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, waren die Richter jedoch etwas milder und praxisfreundlicher (Urteil vom 24.08.2016, Az.: 11 U 123/15). Maßstab bei der Zumutbarkeit sei unter anderem, welcher Mehraufwand mit der Zahlungsmöglichkeit verbunden ist, welcher Verzögerungen eintreten können und welche Sicherheits- und Missbrauchsgefahren bestehen. Gründe, die bei einer Sofortüberweisung gegen die Zumutbarkeit für den Verbraucher sprechen, konnten die Richter nicht feststellen.
Dass die Rechtsfrage in die nächste Runde, d. h. vor den Bundesgerichtshof gehen wird, ist denkbar. Auch bei einigen anderen Zahlungsarten ist das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen. Vorerst gilt mit diesem Urteil: Die Zahlungsmöglichkeit über Sofortüberweisung darf die einzige kostenlose Zahlungsart im Online-Shop sein.
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