Widerrufsrecht: Wertersatzanspruch nach Einbau und erfolgter Probefahrt
Kunden kaufen und senden bei Nichtgefallen zurück. So der klassische Weg. Leider kommt es gar nicht so selten vor, dass die Produkte nicht nur in Augenschein genommen werden, sondern Kleidung beispielsweise anprobiert und über längere Zeit getragen wird. Händler müssen sich oft angesichts der Dreistigkeit ärgern, wenn Kunden Waren in benutztem oder beschädigtem Zustand retournieren.
In einem aktuellen Fall hatte ein Verbraucher einen Katalysator erworben, diesen eingebaut und ist mit dem Wagen Probe gefahren. Da sein Auto danach nicht mehr die vorherige Leistung erbrachte, widerrief er seine Bestellung. Da der Katalysator aufgrund der Einbauspuren für den Händler wertlos geworden ist, verlangte er einen Wertersatz.
Zu Recht, so die Richter des Bundesgerichtshofs (Verhandlungstermin am 12. Oktober 2016, Az.: VIII ZR 55/15). Die Richter begründeten den Anspruch damit, dass ein Verbraucher im Ladengeschäft auch nicht die Möglichkeit habe, die Ware vor dem Kauf einzubauen. Der Einbau des Katalysators sowie die daran anschließende Probefahrt gingen über das zuzubilligende Prüfungsrecht des Verbrauchers hinaus. Ein guter Tag für alle Händler. Bleibt zu hoffen, dass sich diese Rechtsprechung auch für andere Artikel fortsetzen wird – ohne Weiteres übertragbar ist sie jedenfalls nicht.
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Wann wird dem mal einhalten geboten? Ich bin dafür die Beweislastumkeh r abzuschaffen. Wenn die Ware mangelhaft ist und der Käufer die Ware hat, kann er das ganz leicht prüfen! Der Händler kann das nicht (Ware ist ö beim Käufer und dem Käufer auf Gedeih und Verderb ausgeliefert)
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